Klasse B
- Kraftwagen bis 3500 kg z.G. und max. 8 Fahrgastplätze
- Anhänger bis 750 kg z.G.
- Anhänger über 750 kg z.G., wenn Zug z.G. von 3500 kg nicht überschreitet
BF 17:
- Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
- Fahren nur mit eingetragener Person zulässig
Begleitperson:
- mind. 30 Jahre
- im Besitz der Klasse B seit mind. 5 Jahren
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Anzahl der eingetragenen Personen ist nicht begrenzt
Theorie:
12 Doppelstunden (2x45min) Grundunterricht + 2 Doppelstunden Fachspezifisch (B1+B2)
Bei Erweiterung, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden:
6 Doppelstunden (2x45min) Grundunterricht + 2 Doppelstunden Fachspezifisch (B1+B2)
Praktisch:
Grundausbildung (Dauer individuell)
5 Überlandfahrten je 45 Minuten
4 Autobahnfahrten je 45 Minuten
3 Nachtfahrten je 45 Minuten
JETZT NEU:
B197
Ausbildung auf dem Automatikwagen, aber danach Schalter fahren dürfen!
Es gilt:
- Innerhalb der Ausbildung müssen mindestens 10 Unterrrichtseinheiten auf einem Schaltfahrzeug erfolgen
- Nach diesen Stunden folgt eine 15 minütige Prüfung durch den Fahrlehrer
- Anschließend darf mit einem Automatikfahrzeug weiter gemacht werden. Ebenso darf die Prüfung auf dem Automatik abgelegt werden
- Im Führerschein wird dies mit der Schlüsselzahl B197 vermerkt, welche jedoch keine Fahrzeugeinschränkung bedeutet. Heißt: Man darf auch Schaltfahrzeuge fahren.
Ausbildungsfahrzeuge:




