Klasse B
- Kraftwagen bis 3500 kg z.G. und max. 8 Fahrgastplätze
- Anhänger bis 750 kg z.G.
- Anhänger über 750 kg z.G., wenn Zug z.G. von 3500 kg nicht überschreitet
BF 17:
- Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
- Fahren nur mit eingetragener Person zulässig
Begleitperson:
- mind. 30 Jahre
- im Besitz der Klasse B seit mind. 5 Jahren
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister
- Anzahl der eingetragenen Personen ist nicht begrenzt
Theorie:
12 Doppelstunden (2x45min) Grundunterricht + 2 Doppelstunden Fachspezifisch (B1+B2)
Bei Erweiterung, wenn bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden:
6 Doppelstunden (2x45min) Grundunterricht + 2 Doppelstunden Fachspezifisch (B1+B2)
Praktisch:
Grundausbildung (Dauer individuell)
5 Überlandfahrten je 45 Minuten
4 Autobahnfahrten je 45 Minuten
3 Nachtfahrten je 45 Minuten
Ausbildungsfahrzeug:

