Klasse AM
- Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen),
- Fahrräder mit Hilfsmotor,
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge,
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350kg)
Fahrzeug:
- bis 45 km/h,
- bis 50 ccm,
- Elektromotoren max. 4kW Nenndauerleistung
Mindestalter:
15 Jahre
Besonderheiten für AM15:
- nur gültig in Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern, welche am Modell AM15 teilnehmen
- ab dem 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis dann deutschlandweit
Theorie:
12 Doppelstunden (2x45min) Grundunterricht + 2 Doppelstunden Fachspezifisch (A1+A2)
Praktisch:
Grundausbildung (Dauer individuell)
Ausbildungsfahrzeug:
